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LicenseMeter

Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)

LicenseMeter verarbeitet Verzeichnis- und Lizenzmetadaten in Ihrem Auftrag, daher ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO Bestandteil jedes Abonnements. Der vollständige Text steht unten; laden Sie das vorunterzeichnete PDF auf Deutsch oder Englisch für Ihre Unterlagen und Ihre Beschaffungs-Checkliste herunter.

PDF herunterladenVersion 1.2 · Gültig ab 2. Juli 2026

So setzen Sie diesen AVV in Kraft

  1. 1.Er ist bereits in Kraft: Mit Annahme der LicenseMeter-AGB nehmen Sie auch diesen von uns vorunterzeichneten AVV an.
  2. 2.Sie benötigen ein unterschriebenes Exemplar für Ihre Akten? Laden Sie das PDF herunter, tragen Sie Ihre Unternehmensangaben ein und gegenzeichnen Sie das Unterschriftenfeld.
  3. 3.Senden Sie das unterzeichnete Exemplar an die im Dokument genannte Kontaktadresse, falls Ihr Prozess eine vollständig unterzeichnete Fassung verlangt.

Parteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") ist Bestandteil der LicenseMeter-AGB (der "Hauptvertrag") zwischen den Parteien über die Nutzung des Dienstes LicenseMeter (der "Dienst"). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit dem Dienst im Auftrag des Verantwortlichen durchführt, gemäß Art. 28 DSGVO.

Auftragsverarbeiter

UgurLabs UG (haftungsbeschränkt)

Fährstraße 217, 40221 Düsseldorf, Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Ugur Koc

Kontakt: customer-care@ugurlabs.odoo.com

("LicenseMeter" bzw. der "Auftragsverarbeiter")

Verantwortlicher

Die Kundenorganisation, die den Dienst nutzt und an den Hauptvertrag gebunden ist (der "Verantwortliche").

Firma, Anschrift und vertretungsberechtigte Person ergeben sich aus dem Konto des Verantwortlichen und aus dem Unterschriftenfeld dieses AVV.

Präambel

Auf Weisung des Verantwortlichen liest der Auftragsverarbeiter Lizenz-, Verzeichnis- und Aktivitätsmetadaten aus dem Microsoft-365-Tenant des Verantwortlichen sowie - soweit der Verantwortliche sie verbindet - aus weiteren Quellsystemen und stellt die Ergebnisse als Analysen, Berichte und Exporte bereit. Auf Postfach-, Datei- oder Nachrichteninhalte wird zu keinem Zeitpunkt zugegriffen; der Zugriff auf den Tenant ist technisch auf Leseberechtigungen beschränkt.

Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Die Parteien schließen diesen AVV, um den Anforderungen des Art. 28 DSGVO zu genügen. Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten geht dieser AVV widersprechenden Regelungen des Hauptvertrags vor.

1. Gegenstand, Dauer und Umfang

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, ihre Art und ihr Zweck, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1. Die Verarbeitung erfolgt für die Laufzeit des Hauptvertrags und endet mit dessen Beendigung, vorbehaltlich Ziffer 10.

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums, abgesehen von den in Ziffer 12 beschriebenen Übermittlungen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken erfolgt nicht.

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu dem in Anlage 1 beschriebenen Zweck verarbeitet: der Ermittlung ungenutzter, überdimensionierter und fehlerhaft zugewiesener Lizenzen und der damit verbundenen Kosten. Der Auftragsverarbeiter verwendet die personenbezogenen Daten nicht zur Überwachung oder Bewertung der Leistung oder des Verhaltens einzelner Beschäftigter des Verantwortlichen, erstellt keine Profile zu solchen Zwecken und stellt den Dienst nicht als Instrument zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle bereit. Aktivitätsmetadaten werden allein verarbeitet, um festzustellen, ob ein bezahlter Lizenzplatz genutzt, ungenutzt oder überdimensioniert ist.

2. Rechte und Weisungen des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Die Kontrolle über die personenbezogenen Daten und die Rechte daran verbleiben beim Verantwortlichen.

Die dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen ergeben sich aus diesem AVV, dem Hauptvertrag und den Konfigurationsentscheidungen, die der Verantwortliche im Dienst trifft (etwa welcher Tenant und welche optionalen Quellsysteme verbunden werden, das gepflegte Preisbuch und die ausgelösten Exporte). Ergänzende oder geänderte Weisungen sind in Textform zu erteilen.

3. Allgemeine Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen - auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland -, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, falls eine Weisung seiner Auffassung nach gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften verstößt. Eine rechtliche Prüfung der Weisungen schuldet der Auftragsverarbeiter nicht.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Der Zugriff auf die personenbezogenen Daten ist auf diejenigen Beschäftigten und Auftragnehmer beschränkt, die ihn zur Bereitstellung und zum Betrieb des Dienstes benötigen.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung trifft der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die getroffenen Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben.

Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Dem Auftragsverarbeiter steht es frei, angemessene alternative Maßnahmen umzusetzen, sofern das Schutzniveau der Anlage 2 nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung, die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen einzusetzen. Jeder Unterauftragsverarbeiter wird vertraglich zu Datenschutzpflichten verpflichtet, die denen dieses AVV entsprechen, insbesondere zu hinreichenden Garantien gemäß Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter haftet dem Verantwortlichen gegenüber uneingeschränkt für die Erfüllung der Pflichten seiner Unterauftragsverarbeiter.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens dreißig (30) Tage im Voraus über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters und gibt dem Verantwortlichen damit die Möglichkeit, aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch zu erheben. Erhebt der Verantwortliche Einspruch und können sich die Parteien nicht einigen, kann der Verantwortliche den betroffenen Teil des Dienstes aus wichtigem Grund kündigen.

7. Unterstützung bei den Rechten betroffener Personen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Kapitel III DSGVO (Art. 12 bis 23) nachzukommen.

Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst inhaltlich, sofern keine Weisung des Verantwortlichen vorliegt.

8. Unterstützung bei den Pflichten des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten, insbesondere der Sicherheit der Verarbeitung, der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, der Benachrichtigung betroffener Personen, der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation.

9. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes der im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten bekannt geworden ist. Die Benachrichtigung beschreibt, soweit bekannt, die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.

10. Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten

Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Aufbewahrung vorgeschrieben ist. Das Trennen eines Arbeitsbereichs im Dienst löscht alle synchronisierten Daten unmittelbar und unwiderruflich; verbleibende Kopien in routinemäßigen verschlüsselten Backups werden innerhalb des Backup-Rotationszeitraums (derzeit etwa sieben Tage) überschrieben.

Soweit der Dienst eine Abrechnung umfasst, bewahrt der in Anlage 3 genannte Zahlungs-Unterauftragsverarbeiter Rechnungs- und Transaktionsdaten für den Zeitraum auf, der nach den gesetzlichen steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, auch nach Löschung des Arbeitsbereichs.

11. Audits und Nachweis der Einhaltung

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt zu diesen bei.

Der Auftragsverarbeiter kann diese Pflicht zunächst durch Vorlage dieses AVV, der auf der Seite /security veröffentlichten Sicherheitsübersicht, der Zertifizierungen und Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter (z. B. SOC 2 / ISO 27001) sowie durch schriftliche Beantwortung von Sicherheitsfragebögen erfüllen. Vor-Ort-Prüfungen erfolgen mit angemessener Vorankündigung, während der Geschäftszeiten, ohne Betriebsstörung und unter Wahrung der Vertraulichkeit.

12. Datenübermittlungen in Drittländer

Die primäre Speicherung und die Kernverarbeitung finden in der Europäischen Union statt (siehe Anlage 2 und Anlage 3). Soweit ein Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten außerhalb der EU / des EWR ohne Angemessenheitsbeschluss verarbeitet, beruht eine solche Übermittlung auf den Standardvertragsklauseln (SCC) der Europäischen Kommission nebst etwaig erforderlichen ergänzenden Maßnahmen oder auf einem anderen gültigen Übermittlungsmechanismus nach Kapitel V DSGVO. Der für den jeweiligen Unterauftragsverarbeiter geltende Mechanismus ist in Anlage 3 angegeben.

13. Haftung

Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO und nach den Haftungsregelungen des Hauptvertrags. Die im Hauptvertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen und -höchstgrenzen gelten für Ansprüche aus diesem AVV, soweit gesetzlich zulässig.

14. Laufzeit und Rangfolge

Dieser AVV tritt zusammen mit dem Hauptvertrag in Kraft und bleibt in Kraft, solange der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten geht dieser AVV vor. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den SCC gehen die SCC vor.

15. Schlussbestimmungen

Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen bedürfen der Textform.

Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung

Gegenstand
Analyse der Softwarelizenzierung des Verantwortlichen zur Aufdeckung ungenutzter, überdimensionierter und fehlerhaft zugewiesener Lizenzen sowie Erstellung zugehöriger Berichte und Exporte.
Art und Zweck
Ausschließlich lesende Erhebung, Speicherung, Aggregation und Analyse von Lizenz-, Verzeichnis- und Aktivitätsmetadaten, allein zur Erbringung des Dienstes für den Verantwortlichen. Die Daten werden nicht zur Überwachung oder Bewertung der Leistung oder des Verhaltens einzelner Beschäftigter verwendet (siehe Ziffer 1).
Dauer
Für die Laufzeit des Hauptvertrags; Daten werden nur gespeichert, solange der Arbeitsbereich verbunden ist, und beim Trennen gelöscht (siehe Ziffer 10).
Häufigkeit
Fortlaufende / geplante Synchronisierung (in der Regel nächtlich) sowie durch Nutzer des Verantwortlichen ausgelöste Aktionen.
Kategorien betroffener Personen
Beschäftigte und sonstige Verzeichnisnutzer des Verantwortlichen; Inhaber von Lizenzplätzen in verbundenen Quellsystemen; die eigenen Arbeitsbereichs-Mitglieder des Verantwortlichen, die sich am Dienst anmelden.
Arten personenbezogener Daten
Anzeigename; User Principal Name (UPN) / E-Mail-Adresse; Verzeichnis-Objekt- und Tenant-Kennungen; Kontostatus und Nutzertyp; Erstellungsdatum des Kontos; zugewiesene Lizenz-SKUs; Zeitstempel der letzten Anmeldung und der letzten Aktivität je Dienst; bei verbundenen Quellsystemen E-Mail, Status und Produktzuweisungen der Lizenzplätze; bei Arbeitsbereichs-Mitgliedern Name, E-Mail, Rolle und Anmeldeaktivität.
Besondere Kategorien
Keine. Der Dienst ist nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) bestimmt; auf Postfach-, Datei- und Nachrichteninhalte wird zu keinem Zeitpunkt zugegriffen.

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit - Zugangs- und Zugriffskontrolle

  • Der Zugang zum Arbeitsbereich erfolgt auf Einladung; die Anmeldung mit einem Tenant-Konto allein gewährt keinerlei Zugriff. Rollen (Owner, Admin, Viewer) setzen das Prinzip der geringsten Rechte durch.
  • Die Mandantentrennung wird in der Anwendung bei jeder Abfrage erzwungen und zusätzlich durch PostgreSQL Row-Level-Security mit Deny-all-Standard und einer Anwendungsdatenbankrolle mit minimalen Rechten (ohne Schema- oder Superuser-Rechte) abgesichert.
  • Die Authentifizierung nutzt OpenID Connect mit PKCE und JWKS-Prüfung; Sitzungen verwenden signierte, httpOnly-, Secure-Cookies mit begrenzter Lebensdauer.
  • Der Zugriff auf die Produktionsumgebung ist auf befugtes, zur Vertraulichkeit verpflichtetes Personal beschränkt.

Vertraulichkeit - Verschlüsselung

  • Alle Daten während der Übertragung sind durch TLS und HSTS geschützt.
  • Ruhende Daten werden durch den verwalteten Datenbankanbieter verschlüsselt (AES-256).
  • Zugangsdaten von Drittanbieter-Konnektoren werden zusätzlich auf Anwendungsebene mit AES-256-GCM verschlüsselt, mit einem über HKDF-SHA256 abgeleiteten Schlüssel.

Integrität

  • Ausschließlich lesender Zugriff auf den Microsoft-365-Tenant: Der Dienst besitzt keine Schreibberechtigungen und kann im Tenant nichts verändern.
  • Zustandsändernde Anfragen sind durch Origin- / CSRF-Prüfungen geschützt; Anmelde- und sensible Endpunkte sind ratenbegrenzt.
  • Die Datenbankintegrität wird durch Primärschlüssel, Eindeutigkeits- und Fremdschlüsselbeschränkungen sichergestellt.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Hosting in EU-Rechenzentren (Region Frankfurt) auf einer verwalteten Plattform mit DDoS-Schutz und Content Delivery Network.
  • Automatisierte, verwaltete Datenbank-Backups mit Point-in-Time-Recovery innerhalb des Aufbewahrungszeitraums des Anbieters.
  • Die Synchronisierung ist gegenüber fehlenden optionalen Berechtigungen widerstandsfähig und protokolliert jeden Lauf zur Wiederherstellung und Nachanalyse.

Rechenschaft und Überprüfung

  • Ein arbeitsbereichsbezogenes Audit-Protokoll erfasst Exporte und administrative Aktionen und wird mit dem Arbeitsbereich gelöscht.
  • Ein dokumentiertes Verfahren zur Meldung von Schutzverletzungen (Benachrichtigung des Verantwortlichen unverzüglich).
  • Unterauftragsverarbeiter werden nach dokumentierten Sicherheitsstandards ausgewählt (z. B. SOC 2 / ISO 27001) und durch Auftragsverarbeitungsverträge gebunden.

Löschung und Trennung

  • Das Trennen eines Arbeitsbereichs löscht alle synchronisierten Daten unmittelbar und unwiderruflich (Cascade Delete), einschließlich des Audit-Protokolls und - soweit eine Abrechnung erfolgt - des Kundendatensatzes beim Zahlungsdienstleister.
  • Kundendaten werden über Speicherung und Verarbeitung hinweg je Mandant logisch getrennt.

Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter setzt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein:

  • Vercel Inc.

    Zweck
    Anwendungs-Hosting und Content Delivery
    Verarbeitungsort
    EU (Funktionsregion Frankfurt)
    Übermittlungsmechanismus
    Verarbeitung in der EU; SCC für etwaige Support-Zugriffe von außerhalb der EU
  • Supabase Inc.

    Zweck
    Verwaltete PostgreSQL-Datenbank (primärer Datenspeicher)
    Verarbeitungsort
    EU (AWS eu-central-1, Frankfurt)
    Übermittlungsmechanismus
    Verarbeitung in der EU; SCC für etwaige Support-Zugriffe von außerhalb der EU
  • Microsoft (Microsoft Ireland Operations Ltd. / Microsoft Corporation)

    Zweck
    Identitätsplattform (Anmeldung, Admin-Consent) und Microsoft Graph API
    Verarbeitungsort
    EU Data Boundary; US als Rückfallebene
    Übermittlungsmechanismus
    EU-Standardvertragsklauseln (Microsoft Products and Services DPA)
  • WorkOS, Inc.

    Zweck
    Authentifizierung und Identitätsverwaltung (AuthKit-Anmeldung), soweit aktiviert
    Verarbeitungsort
    USA
    Übermittlungsmechanismus
    EU-Standardvertragsklauseln (WorkOS DPA)
  • Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. / Stripe, Inc.)

    Zweck
    Abrechnung und Abonnementverwaltung (bei kostenpflichtigen Plänen)
    Verarbeitungsort
    EU und USA
    Übermittlungsmechanismus
    EU-Standardvertragsklauseln (Stripe DPA); Aufbewahrung von Rechnungsdaten zur Erfüllung gesetzlicher steuerlicher Aufbewahrungspflichten
  • Resend Inc.

    Zweck
    Versand transaktionaler und Benachrichtigungs-E-Mails
    Verarbeitungsort
    EU (Region Irland)
    Übermittlungsmechanismus
    Verarbeitung in der EU; SCC soweit einschlägig

Von den Unterauftragsverarbeitern zu unterscheiden sind die in Anlage 1 genannten optionalen Quellsysteme (Adobe, Zoom, Atlassian, Salesforce, OpenAI, Anthropic) sowie etwaige per CSV importierte Mitgliederlisten (ChatGPT, Claude). Aus diesen Systemen liest der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen ausschließlich lesend. Es handelt sich um Datenquellen, nicht um Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters; über die authentifizierte Leseanfrage hinaus werden ihnen keine personenbezogenen Daten offengelegt. Bindet der Verantwortliche einen Microsoft-Mandanten mit eigener App-Registrierung ein ('Bring your own'), werden die übergebenen Zugangsdaten (Client-Secret oder privater Schlüssel des Zertifikats) verschlüsselt gespeichert (AES-256-GCM) und ausschließlich zur Durchführung der nur lesenden Microsoft-Graph-Synchronisierung verwendet; sie werden niemals protokolliert oder offengelegt.

Unterschriften

Dieser AVV ist vom Auftragsverarbeiter vorunterzeichnet. Er tritt entweder automatisch mit Annahme des Hauptvertrags durch den Verantwortlichen oder mit dem Datum der nachstehenden Unterschrift des Verantwortlichen in Kraft. Verantwortliche, deren interne Abläufe ein vollständig unterzeichnetes Exemplar erfordern, können dieses unterzeichnete PDF an die oben genannte Kontaktadresse zurücksenden.

Für den Auftragsverarbeiter

UgurLabs UG (haftungsbeschränkt)

Name: Ugur Koc

Funktion: Geschäftsführer

Elektronisch unterzeichnet mit Version 1.2, 2. Juli 2026

Für den Verantwortlichen

Unternehmen: ____________________________

Name: ____________________________

Funktion: ____________________________

Ort / Datum: ____________________________

Unterschrift: ____________________________